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Unser Unternehmen ist amtlich zugelassen und registriert.
Somit produzieren wir für Sie entsprechend den aktuellen Vorschriften.

IPPC-Standard ISPM Nr. 15 HT-Behandlung

IPPC-Standard
Fit für den Export!

Um den Einfuhrbestimmungen anderer Länder und Kontinente gerecht zu werden, ist der sichere Schutz vor Insekten und je nach Empfangsland die Anwendung des IPPC-Standards unumgänglich.

IPPC-Standard Nach diesen sehr strengen Auflagen produzieren wir Ihren Transportträger.

Die Regelungen des ISPM Nr. 15 beinhalten im Wesentlichen:

  • Holz, das für die Herstellung von Verpackungen verwendet werden soll, muss einem der beiden anerkannten Behandlungsverfahren (Begasung mit Heat Treatment (56°C Kerntemperatur für mindestens 30 Minuten)) unterzogen worden sein.
  • Als Nachweis der Einhaltung der Standardanforderungen wird eine Markierung auf dem Holz angebracht.
  • Wer Holz für Verpackungen nach den Anforderungen des Standards gekennzeichnet in den Verkehr bringt, braucht eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienste der Länder).
  • Wer Holz für Verpackungszwecke behandelt und in den Verkehr bringen will, muß von der zuständigen Behörde (Pflanzenschutzdienste der Länder) registriert worden sein.
  • Die zuständigen Behörden untersuchen mindestens einmal jährlich, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung in den Betrieben noch vorliegen.

Weitere Informationen Julius Kühn – Institut

Beratung

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